Bernhard Studer
glaubt, dass sich der Mensch selbst von jeder Art Leid heilen kann.
Seit 36 Jahren ist die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen in der Bundesverfassung festgeschrieben. Trotzdem wird sie vielerorts noch nicht angewandt. Es besteht aktuell immer noch eine inakzeptable durchschnittliche Lohndiskriminierung der Frauen von 7.4%. Dies entspricht ziemlich genau einem fehlenden 13. Monatslohn! Die Gründe sind vielschichtig, die Widerstände gegen Angleichung verbreitet und das Einfordern von Lohngleichheit ist immer noch schwierig, was kürzlich das Bundesgerichtsurteil zum Kindergärtnerinnenlohn im Kanton SH zeigte. In dieser Situation kommt dem öffentlichen Sektor und damit auch der Gemeinde Stein am Rhein eine wichtige Vorbildfunktion zu. Die Stadt Stein am Rhein ist eine der wichtigsten und grössten Arbeitgeberinnen im Oberen Kantonsteil SH. Seit September 2016 besteht eine Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, welche bis dato vom Bundesrat, von 13 Kantonen (Kt. SH ist nicht dabei) und von 26 Gemeinden (Stadt SH ist dabei) unterzeichnet worden ist. Die Stadt Stein am Rhein hat die Charta bisher nicht unterschrieben. Falls ungerechtfertigte Lohnunterschiede bestehen sollten, wäre das für die SP und ihre Einwohnerrats-Fraktion inakzeptabel. Sie nimmt deshalb den Internationalen Frauentag 2018 vom 8. März zum Anlass, eine Interpellation einzureichen. Der Stadtrat von Stein am Rhein soll aufzeigen, ob und welche Lohnungleichheiten in gleichartigen Positionen, bei Bereichsleitenden und Mitarbeitenden aller städtischen Betriebe, zwischen den Geschlechtern bestehen und ob er bereit ist, bis Ende Legislatur die Charta der Lohngleichheit im Öffentlichen Sektor zu unterschreiben. Damit wäre eine nachhaltige Einhaltung sichergestellt und der Stadtrat würde ein klares Zeichen für Lohngleichheit setzen.
SP Stein am Rhein
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